Psychosoziale Prozessbegleitung

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Psychosoziale Prozessbegleitung für Mädchen und junge Frauen aus dem Kreis Herford

Seit dem 1. Januar 2017 besteht auch für Mädchen und junge Frauen die Opfer einer Straftat geworden sind die Möglichkeit Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Bist Du Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden und hast eine Anzeige bei der Polizei erstattet oder überlegst das, kannst Du Dich in der Mädchenberatungsstelle von femina vita, Mädchenhaus Herford e.V. durch eine professionelle Psychosoziale Prozessbegleiterin unterstützen lassen.

  • Die Psychosoziale Prozessbegleiterin informiert Dich ausführlich über den Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens
  • Sie erklärt Dir die Rechte und Pflichten einer Zeugin.
  • Sie spricht auch mit Dir über Deine Ängste und Befürchtungen
  • Die Psychosoziale Prozessbegleiterin bereitet Dich als Zeugin umfassend auf die Hauptverhandlung vor. Das beinhaltet auch das Kennenlernen des Gerichtssaals und des/der Vorsitzenden Richters bzw. der Richterin.
  • Sie begleitet Dich während der gesamten Gerichtsverhandlung und sitzt bei der Aussage stärkend neben dir
  • Nach dem Verfahren erklärt die Psychosoziale Prozessbegleiterin das Urteil und informiert Dich über weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird vom Gericht beigeordnet und ist kostenlos. Sie ersetzt keine (Rechts-) Beratung und keine Therapie.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Justizministeriums abrufbar.

Sylvia Neldner, Psychosoziale Prozessbegleiterin
E-Mail: sylvia.neldner(at)feminavita.de
Telefon: 0 52 21 – 5 06 22

Franziska Kolmar, Psychosoziale Prozessbegleiterin
E-Mail: franziska.kolmar(at)feminavita.de
Telefon: 0 52 21 – 5 06 22